Ein guter Eigentümer eines Einfamilienhauses nimmt mit dem Beginn des Frühlings eine gründliche Kontrolle seines Hauses vor. Zuerst umrundet er das Gebäude und prüft, ob es neben den Gehwegen und an den unteren Wandbereichen Vertiefungen und Ausbuchtungen gibt, die auf eine verstärkte Wasserströmung infolge von Schäden an Kanalisation und Dachrinnen hinweisen.

Neben der Ausbesserung dieser Vertiefungen und Erhebungen müssen auch die beschädigte Kanalisation und die Dachrinnen repariert werden, da das Wasser weitere Vertiefungen ausgraben wird (Abb. 1, 1. Teil). Auch die Fassade sollte überprüft werden. Werden Schäden und Aufblähungen festgestellt, ist eine Instandsetzung erforderlich. Darüber haben wir bereits hier geschrieben. Verschiedene Leckagen weisen auf Schäden am Dach, an den Dachrinnen und an der Blechverkleidung hin, die gefunden und behoben werden müssen (Abb. 1,3,4 und 5. Teil).

Abplatzender Putz und verschiedene andere Flecken im Keller deuten einerseits auf Schäden an der Wasserleitung oder Kanalisation hin, andererseits ist es möglich, dass Wasser durch das Kellerfenster eingedrungen ist. Probleme, die deutlich erkennbar sind und regelmäßig infolge eines schlecht angelegten Geländeniveaus entstehen, können nach dem Rückgang des Wassers behoben werden (Abb. 1,6. Teil).

Bei den Dachrinnen ist zu prüfen, ob sie mit Schlamm aus winterlichen Niederschlägen und Laub gefüllt sind. Ebenso sind die Abflussrohre zu kontrollieren. Am Dach sind in erster Linie Schäden an der Eindeckung zu beheben. Ein Teil dieser Schäden kann durch das Nachstellen der Ziegel von innen behoben werden, da sich von innen leicht erkennen lässt, an welcher Stelle am meisten Licht eindringt. Dort, wo Sonnenlicht durchtritt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch Regen (Wasser) eindringt. Außerdem sind über die Austrittsöffnungen zum Dach hin der Zustand des Schornsteins und der Blechabdeckungen zu kontrollieren. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Schornstein zu widmen – ob sich daran Risse, Verformungen und abgeplatzte Ziegel befinden (Abb. 1, 2. Teil). Solche Schäden sind sofort mit Zementmörtel zu reparieren, um einen eventuellen Brand zu verhindern. Mörtel- und Isolierungsreparaturen können von Nichtfachleuten ausgeführt werden, die Reparatur tragender Gebäudeteile darf jedoch nur von einem Fachmann vorgenommen werden. An Gebäuden gibt es – ebenso wie am menschlichen Körper, an den Flügeln von Flugzeugen oder an den Wurzeln von Bäumen – wichtige, tragende Teile sowie weniger wichtige Verbindungselemente. Durch die Beschädigung der Wirbelsäule, des Hauptträgers eines Flügels oder das Dehnen eines belasteten

der Wurzel eines gesunkenen Baumes kann das ganze Bauwerk einstürzen, zusammenbrechen, in sich zusammensacken. Die Haupttragteile des Gebäudes sind die Hauptwände, auf denen das Dach oder die oberen Geschosse aufliegen, Stürze über Türen und Fenstern sowie die tragenden Balken der Dachkonstruktion. Heute kann man oft sehen, dass auch bei neuen Gebäuden zunächst das tragende Stahlbetonskelett errichtet wird und die Wände, Türen, Fenster und übrigen Bauteile erst nachträglich eingebaut werden.

Wodurch werden Fehler verursacht?

Die Lage, Anordnung, Dimensionierung sowie die Art der Einbauweise der Tragkonstruktionen werden von Bauingenieuren auf Grundlage der Regeln der Festigkeitslehre sowie auf der Basis gründlicher Berechnungen festgelegt. Bei richtig geplanten und ordnungsgemäß ausgeführten Gebäuden können diese Elemente nicht beschädigt werden, da ihre Beschädigung zum Einsturz des gesamten Gebäudes oder zu sehr schweren Schäden führen würde. Heute werden jedoch noch viele Einfamilienhäuser, und insbesondere sehr viele Ferienhäuser, unsachgemäß errichtet. Die Folge davon ist, dass es später gerade an der Tragkonstruktion zu Schäden kommt. Die Gründe dafür können folgende sein:

  1. Die Fundamente des Gebäudes wurden nicht ordnungsgemäß ausgeführt, und infolge des Gewichts des Gebäudes gibt der Baugrund nach und die tragenden Wände setzen sich.
  2. Beim Bau wurden keine Materialien mit ausreichender Festigkeit verwendet, oder die Materialien wurden unsachgemäß eingebaut.
  3. Einzelne Elemente sind nicht ordnungsgemäß dimensioniert, z. B. die Träger über den Fenstern, oder es wurden keine Elemente der vorgeschriebenen Qualität und Abmessungen eingebaut.
  4. Die eingebauten Elemente haben die vorgeschriebene Qualität sowie die erforderliche Festigkeit und Abmessungen, doch ist die Zahl der eingebauten Elemente unzureichend. Z. B. sind die Träger des Dachtragwerks in größeren Abständen angeordnet als zulässig.
  5. Einzelne Elemente sind aufgrund eines übermäßigen Sicherheitsstrebens mit hohem Eigengewicht dimensioniert, z. B. wurde auf dünne Ziegelwände ein schweres Betondach gesetzt.
  6. Die Tragfähigkeit der Tragkonstruktionen hat sich durch verschiedene Einflüsse im Laufe der Zeit gefährlich verringert. Z. B. ist Korrosion auf den Bauteilen aus Stahlbeton oder auf Stahlträgern aufgetreten. Fäulnis von Holzbalken oder Frostschäden an Ziegeln.

Natürlich können diese Einflüsse und Fehler auch gleichzeitig auftreten.

Schäden an Wänden 1

Die wichtigste Aufgabe

Fehler und Schäden an Tragkonstruktionen bemerken wir gewöhnlich erst dann, wenn bereits bestimmte Anzeichen dieser Schäden auftreten: der Fußboden hat sich abgesenkt, die Wand ist gerissen oder neigt sich, an Träger und Dach zeigt sich eine Durchbiegung, das Fenster klemmt, Rost fällt vom Stahlträger ab usw. Oft warnen uns verschiedene Risse in Balken und Trägern oder Erschütterungen von Fußböden oder Wänden vor dem Auftreten von Fehlern.

Wenn wir den Fehler entdeckt haben, sollte man den Rat eines Statikers einholen – eines Ingenieurs, der verantwortungsvoll die Ursache der Beschädigung feststellen und uns Ratschläge zu den erforderlichen vorübergehenden Maßnahmen (Abstützung usw.) sowie zur endgültigen Lösung geben wird. Wenn wir nur vermuten, dass ein Fehler aufgetreten ist, das heißt, wenn wir nicht sicher sind, sollten wir kleben

des gespannten Papierstreifens auf Risse oder Einsenkungen. Der Papierstreifen wird sofort reißen, wenn sich Risse oder Einsenkungen weiter fortsetzen, und uns so auf die Gefahr aufmerksam machen. Inzwischen sollte ein Fachmann gerufen werden.

Fachkundige und unbefugte Eingriffe sind streng verboten und lebensgefährlich! Unsachgemäße Abstützungen oder jegliche unsachgemäße Intervention können zum teilweisen oder vollständigen Einsturz des Bauwerks führen.

Oft ist das Ziel einer Maßnahme nicht, den bestehenden Mangel zu beseitigen, sondern auch eine Rekonstruktion vorzunehmen, ein weiteres Stockwerk aufzusetzen, einen Dachausbau auf ein bereits bestehendes Objekt zu errichten, eine Wand abzubrechen oder neu zu errichten, Türen zu verbreitern oder Dachwände einzuziehen usw. All diese Arbeiten können zu Überlastung, Verringerung der Tragfähigkeit und einseitiger Belastung der tragenden Elemente des Objekts führen. Deshalb ist für jede, auch die kleinste Rekonstruktion, eine entsprechende Baugenehmigung erforderlich, und die Arbeiten dürfen nur auf Grundlage eines genehmigten Projekts mit einem zugelassenen Unternehmer ausgeführt werden. Daher können wir für diese Arbeiten keinerlei Ratschläge geben, sondern weisen sogar darauf hin, dass solche Arbeiten nicht ohne Fachleute ausgeführt werden dürfen.

Gut zu wissen…

Gewiss ist es gut zu wissen, wie Schäden an tragenden Bauteilen vorübergehend beseitigt werden können. Hauptwände sind in der Regel diejenigen, die in den Boden eingespannt sind. Daher können die Außenwände eines Gebäudes aus den oben genannten Gründen abgesackt, geneigt sein und Risse aufweisen (Abb. 2, 1. Teil). Nach außen geneigte Wände von eingeschossigen Gebäuden können mit Balken abgestützt werden. Damit sich der Balken nicht verschiebt, wird ein „Fuß“ hergestellt, an dem er befestigt wird; handelt es sich um Holzbalken, erfolgt die Befestigung mit Zimmermannsklammern. Der Balken muss stark und ausreichend dick sein und mit der Waagerechten einen Winkel von mindestens 20° und höchstens 40° einschließen. Unter die Balken an der Wand sollte ein Brett gelegt werden, damit die Last gleichmäßig auf die Wand verteilt wird (Abb. 2, 4. Teil).

Nach außen geneigte Wände können wir auch dadurch wieder aufrichten, dass wir durch gebohrte Öffnungen Stahlbolzen mit geeigneten Unterlagen einsetzen. Mit dieser Lösung und der Möglichkeit, die Vorspannung einzustellen, lässt sich das Einstürzen zweier gegeneinander angeordneter Wände verhindern (Abb. 2,5. Teil).

Änderungen an den Hauptwänden dürfen nur auf Grundlage genehmigter Projekte vorgenommen werden. Die Hauptwand z. B. zum Zweck des Einbaus von Schränken zu schwächen – ist streng verboten. Ebenso ist eine Überlastung der Decken zu vermeiden. Neue Trennwände dürfen nur dort errichtet werden, wo die Decke ausreichend tragfähig ist oder wo die Decke zu diesem Zweck besonders verstärkt wird (Abb. 2, 3. Teil).

Wandschäden

Decken und ihre Träger dürfen nur dann abgestützt werden, wenn dadurch andere Bauteile nicht überlastet werden. Falsch ist es beispielsweise, einen Deckenträger so abzustützen, dass die Last auf einen einzigen Punkt des Fußbodens übertragen wird (Abb. 2, 2. Teil). Das Abstützen der Dachkonstruktion bei Verformung ihrer Elemente infolge Überlastung ist gewöhnlich schwierig, weil die Decke des Dachbodens im Allgemeinen keine zusätzliche Last aufnehmen kann. Einen solchen Fehler können wir nur durch Verringerung der Belastung der Dachkonstruktion beheben. Ist das Dach in der Mitte zwischen First und Traufe überlastet, können wir das Problem lösen, indem wir die Dachziegel abnehmen und in der Nähe der Traufe lagern und die Öffnung vorübergehend mit einer Plane oder einer PVC-Abdeckung schützen (Abb. 2, 6.›Teil). Aber noch einmal unser Rat: Wenn Sie Schäden an tragenden Elementen bemerken, sollten Sie sofort den Rat eines Fachmanns einholen.