Furnier wird aus langen und kurzen Stämmen aus Birken-, Buchen-, Erlen- und Eichenholz hergestellt. Für jede Holzart bestehen entsprechende Klassen, Abmessungen und technische Bedingungen, deren Einhaltung für die Rohstofflieferanten zwingend vorgeschrieben ist.
Birkenstämme für die Sperrholzherstellung
Lang- und Kurzstämme aus Birkenholz für die Sperrholzherstellung sind 1,3; 1,6; 1,9; 2,2; 2,3; 2,6 und 3,2 m lang. Ihre Stärke am dünneren Ende beträgt 20 cm oder mehr und steigt in Schritten von 1 cm.
Jeder Kurzstamm sollte ein Längenübermaß von 2 bis 3 cm haben, jeder Langstamm 3 cm für jeden daraus geschnittenen Kurzstamm. Die Abmessungen der Langstämme sollten ohne Rest durch die Länge der Kurzstämme teilbar sein.
Nach der Holzqualität werden Lang- und Kurzstämme in drei Klassen unterteilt: I, II und III. Jede Klasse muss eine Furnierzone von mindestens 4 cm aufweisen. Als Furnierzone gilt der äußere Bereich eines Lang- oder Kurzstamms. Ihre Stärke wird anhand ihrer Breite am kleinsten Radius der Stirnfläche bestimmt, von der Innenseite der Rinde zur Mitte hin. Lang- und Kurzstämme der ersten Klasse dienen zur Herstellung von Furnieren höherer Klassen.
Buchenstämme
Lang- und Kurzstämme aus Buchenholz für die Furnierherstellung müssen folgende Längen aufweisen:
- Kurzstämme: 1,2; 1,3; 1,4; 1,5; 1,6; 1,8; 1,9; 2,3 und 2,6 m;
- Langstämme: Abmessungen, die ohne Rest durch die Länge der Kurzstämme teilbar sind.
Jeder Kurzstamm sollte ein vorgeschriebenes Längenübermaß von 2 bis 3 cm haben, jeder Langstamm 2 bis 3 cm für jeden daraus zu schneidenden Kurzstamm. Die Stärke der Lang- und Kurzstämme am dünneren Ende beträgt üblicherweise 20 cm.
Nach der Holzqualität werden Lang- und Kurzstämme aus Buche in drei Klassen unterteilt: I, II und III. Sie müssen eine Randzone mit folgender Mindestbreite aufweisen:
| Stammstärke | Mindestbreite der Randzone |
|---|---|
| bis 30 cm | 5 cm |
| von 31 bis 50 cm | 7 cm |
| über 50 cm | 9 cm |
Die Abmessung der Randzone wird anhand ihrer Breite am kleinsten Radius der Stirnfläche bestimmt, von der Innenseite der Rinde zur Mitte hin.
Erlenstämme
Lang- und Kurzstämme aus Erlenholz für die Furnierherstellung haben folgende Abmessungen:
- Kurzstämme: 1,3; 1,6; 1,9; 2,2; 2,3; 2,6 und 3,2 m;
- Langstämme: Abmessungen, die ohne Rest durch die Länge der Kurzstämme teilbar sind.
Jeder Kurzstamm sollte ein Längenübermaß von 2 bis 3 cm haben, jeder Langstamm 3 cm für jeden Kurzstamm.
| Stammlänge | Stärke am dünneren Ende |
|---|---|
| von 1,3 bis 1,6 m | 18 cm |
| von 1,9 bis 3,2 m | 20 cm |
Nach der Holzqualität werden kurze und lange Erlenstämme in drei Klassen unterteilt: I, II und III. Kurzstämme sollten bei einem Durchmesser von 30 cm eine Furnierzone von 4 cm und bei einem Durchmesser über 30 cm eine Furnierzone von 5 cm aufweisen.
Kiefernstämme
Lang- und Kurzstämme aus Kiefernholz für die Furnierherstellung haben folgende Abmessungen:
- Kurzstämme: 1,3; 1,6; 1,9; 2,2; 2,3 und 2,6 m;
- Langstämme: eine durch die Länge der Kurzstämme teilbare Länge.
Jeder Kurzstamm muss ein Längenübermaß von 2 bis 3 cm haben, ein Langstamm 3 cm für jeden daraus zu schneidenden Kurzstamm.
| Stammlänge | Stärke am dünneren Ende |
|---|---|
| 1,3 und 1,6 m | 18 cm |
| 1,9 m und mehr | 20 cm |
Nach der Holzqualität werden Lang- und Kurzstämme aus Kiefernholz in zwei Klassen unterteilt: I und II.
Weitere Holzarten für Furnier
Stämme für die Furnierherstellung können aus Eiche, Buche, Walnuss, Ahorn, Esche, Ulme, Kastanie, Platane, Birne, Apfel, Pappel, Kirsche, Robinie, Birke, Erle und Hainbuche bestehen.
Die Länge dieser Stämme beträgt üblicherweise 1,5 m. Die Stämme müssen ein Längenübermaß von 4 bis 6 cm haben. Ihre Stärke am dünneren Ende beträgt bei Birnen-, Ahorn-, Apfel-, Kirsch-, Robinien- und Hainbuchenholz üblicherweise 25 cm, bei den anderen Holzarten 35 cm.
Nach der Holzqualität werden Stämme für die Furnierherstellung in zwei Klassen unterteilt: I und II. Sie werden mit Rinde geliefert, jedoch von Astresten gereinigt, die bündig mit der Stammoberfläche sein müssen.
Bedingungen für die Bearbeitung der Stirnflächen und die Längenmessung
Die Stirnflächen der Stämme müssen rechtwinklig zur Längsachse geschnitten sein. Die zulässige Abschrägung des Schnitts darf 0,1 des Durchmessers der entsprechenden Stirnfläche nicht überschreiten. Ist eine Abschrägung vorhanden, wird die Stammlänge entlang des kürzesten Abstands gemessen. Bei Stämmen mit Stock ist anstelle des Abschneidens der unteren Stirnfläche das Abschneiden der seitlichen Wurzelanläufe zulässig.
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